Die Ehrenamtliche Vormundschaft


Kinder und Jugendliche, deren Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können, bekommen eine Vormundin oder einen Vormund. Dies kann z.B. nach einem Sorgerechtsentzug der Fall sein, wenn ein junger Mensch alleine nach Deutschland geflüchtet ist oder wenn die Eltern verstorben sind. Eine ehrenamtliche Vormundschaft wird durch bürgerschaftlich engagierte Hamburger*innen, Verwandte oder Bezugspersonen des Kindes ausgeführt.
Der Kinderschutzbund Hamburg übernimmt die Akquise, Eignungseinschätzung, Qualifizierung, Vermittlung und Beratung ehrenamtlicher Vormund*innen. Unser Ziel: Ehrenamtliche Vormundschaften mit Qualität und das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt.

Aus der Praxis
Hier finden Sie aktuelle Berichte, Fachinformationen sowie unsere Veranstaltungsübersicht für Interessierte, aktive Ehrenamtliche und junge Menschen.
Kinderrechtsbasierte Vormundschaft
Kinder und Jugendliche haben vielfältige Rechte; festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention. Die Aufgabe eines Vormundes / einer Vormundin ist es, sich für die Rechte eines Kindes einzusetzen. Gleichermaßen ist es wichtig, dass die Vormundschaft selbst kinderrechtsbasiert umgesetzt wird und Kinder in einer Vormundschaft Sicherheit, Schutz und Beteiligung erleben. Im §1788 BGB werden explizit sogenannte Mündelrechte formuliert, die als Anspruch gegenüber der verantwortlichen Person geltend gemacht werden können. Das Führen einer kinderrechtsbasierten Vormundschaft findet sich in unserem Schutzkonzept wieder und ist Teil unserer Schulungen sowie unseres Begleitangebotes.
Möchten Sie mit uns in Kontakt treten?
Wenn Sie sich für die ehrenamtliche Vormundschaft interessieren oder ein unverbindliches Kennenlernen vereinbaren möchten melden Sie sich gerne bei uns.