Die Ehrenamtliche Vormundschaft

Kindern und Jugendlichen zur Seite stehen mit dem Kinderschutzbund Landesverband Hamburg e.V.

Kinder und Jugendliche, deren Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können, bekommen eine Vormundin oder einen Vormund. Dies kann z.B. nach einem Sorgerechtsentzug der Fall sein, wenn ein junger Mensch alleine nach Deutschland geflüchtet ist oder wenn die Eltern verstorben sind. Eine ehrenamtliche Vormundschaft wird durch bürgerschaftlich engagierte Hamburger*innen, Verwandte oder Bezugspersonen des Kindes ausgeführt.

Der Kinderschutzbund Hamburg übernimmt die Akquise, Eignungseinschätzung, Qualifizierung, Vermittlung und Beratung ehrenamtlicher Vormund*innen. Unser Ziel: Ehrenamtliche Vormundschaften mit Qualität und das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. 

Aus der Praxis

Hier finden Sie aktuelle Berichte, Fachinformationen sowie unsere Veranstaltungsübersicht für Interessierte, aktive Ehrenamtliche und junge Menschen. 

Kinderrechts­basierte Vormund­schaft

Kinder und Jugendliche haben vielfältige Rechte; festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention. Die Aufgabe eines Vormundes / einer Vormundin ist es, sich für die Rechte eines Kindes einzusetzen. Gleichermaßen ist es wichtig, dass die Vormundschaft selbst kinderrechtsbasiert umgesetzt wird und Kinder in einer Vormundschaft Sicherheit, Schutz und Beteiligung erleben. Im §1788 BGB werden explizit sogenannte Mündelrechte formuliert, die als Anspruch gegenüber der verantwortlichen Person geltend gemacht werden können. Das Führen einer kinderrechtsbasierten Vormundschaft findet sich in unserem Schutzkonzept wieder und ist Teil unserer Schulungen sowie unseres Begleitangebotes.

Kinder- und Jugendrechte im Fokus

Recht auf Beteiligung

Eine umfassende Beteiligung des Kindes unter Vormundschaft ist gesetzlich verankert und findet sich z.B. bei der Auswahl des Vormunds / der Vormundin wieder sowie bei wichtigen das Kind betreffende Entscheidungen. Wir bestärken Ehrenamtliche in ihrer partizipativen Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen. Im Vermittlungsprozess lernen die Kinder uns persönlich kennen. Wir beraten transparent über unsere Rolle als begleitende und beratende Institution und klären über mögliche Beschwerdewege auf.

Achtung der Lebenswelt des Kindes

Der Wille des Kindes, seine persönlichen Bindungen, sein religiöses Bekenntniss sowie der kulturelle Hintergrund werden zu jeder Zeit im Vermittlungsprozess geachtet. Die Lebenswelt des Kindes sowie das individuelle Erleben sollen im Fokus bei der Auswahl des Vormunds / einer Vormundin stehen. Unser Begleitangebot sieht vielfältige Maßnahmen vor, um Vorurteile, Handlungsmotive und Bewertungsmuster auf Seiten der Erwachsenen zu reflektieren und in eine partizipative, empathische Haltung zu kommen.

Das Kindeswohl im Mittelpunkt – Schutz vor Gewalt und Missbrauch

Ein Kind hat das Recht auf ein Aufwachsen unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen. Wir gehen zu Themen wie Machtmissbrauch und (emotionaler) Gewalt mit Vormund*innen in die Reflexion. Bestandteil unseres Schutzkonzeptes sind eine Selbstverpflichtung und ein Verhaltenskodex, Schulungseinheiten zu den Themen Nähe-Distanz, Kinderrechte und Kinderschutz. Wir möchten einen relevanten Beitrag für Sicherheit und Schutz in der ehrenamtlichen Vormundschaft leisten.

Möchten Sie mit uns in Kontakt treten?

Wenn Sie sich für die ehrenamtliche Vormundschaft interessieren oder ein unverbindliches Kennenlernen vereinbaren möchten melden Sie sich gerne bei uns.