Qualität in der ehrenamtlichen Vormundschaft

Wir schulen, vermitteln und begleiten.

Eine Vormundschaft ist an den Kinderrechten und am Kindeswohl orientiert zu führen. Die ehrenamtlich geführte Vormundschaft kann durch die persönliche Beziehung und die individuelle 1:1-Begleitung einen erheblichen Gewinn für die Lebenssituation und Zukunftsperspektive eines Kindes bedeuten. Es stehen mehr zeitliche Ressourcen zur Verfügung und häufig unterstützen die Ehrenamtlichen die jungen Menschen als Mentor*innen bis ins junge Erwachsenenalter hinein. Gerade in Bereichen wie Schule, Berufsausbildung, Integration und dem Aufbau persönlicher sozialer Netzwerke kann viel bewirkt werden.

Grundlage

Die ehrenamtliche Vormundschaft

Das Familiengericht wählt die für das Kind am besten geeignete Person als Vormund*in aus. Dies kann, neben einer Amts-, Berufs- und Vereinsvormundschaft, auch eine Person sein, die die Vormundschaft ehrenamtlich führt. Bei der Bestellung von Vormund*innen für Kinder und Jugendliche sind ehrenamtliche Einzelpersonen bevorzugt zu berücksichtigen, sofern sie geeignet und bereit sind, die Vormundschaft zu führen.

 

Adressat*innen

Für wen sind wir da?

  • Hamburger*innen, die sich im Rahmen einer Vormundschaft bürgerschaftlich engagieren möchten;
  • Bezugspersonen oder Verwandte eines Kindes, die die Vormundschaft für genau dieses Kind übernehmen möchten oder bereits übernommen haben;
  • Pflegeeltern, die eine Vormundschaft übernehmen möchten oder bereits übernommen haben

Uns können zukünftige Vormund*innen, noch unentschlossene Interessierte oder bereits aktive, familiengerichtlich bestellte Einzelvormund*innen kontaktieren.

Auswahlverfahren

Eignungsprüfung und Qualifizierung

Wir führen mit zwei Fachkräften ein Eignungsgespräch, in welchem wir über die ehrenamtliche Vormundschaft informieren, Fragen klären, Motivation, Kompetenzen und Ressourcen abfragen und die interessierte Person kennenlernen. Nach einer ersten positiven Entscheidung folgt eine verpflichtende Schulung, die auf die Aufgaben als Vormund*in vorbereitet:

  1. Rechtliche Grundlagen der Vormundschaft, Rolle und Kooperation 
  2. Grundlagen des Ehrenamts
  3. Nähe und Distanz
  4. Kinderschutz und Kinderrechte
  5. Vorurteilsbewusstes Handeln

Alle Ehrenamtlichen unterzeichnen eine Selbstverpflichtung und einen Verhaltenskodex als Voraussetzung, unsere Begleitung in Anspruch zu nehmen. Selbstverständlich muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

Vormundschaftsführende Angehörige können ebenfalls an unseren Schulungen teilnehmen. Für sie bieten wir zusätzliche zielgruppenspezifische Module an.

 

 

Vermittlung

Das passende „matching“

Bei bürgerschaftlich engagierten Ehrenamtlichen erfolgt die Vermittlung in einem strukturierten Prozess, bei dem die Bedürfnisse des Kindes und die Ressourcen der Ehrenamtlichen berücksichtigt werden. Nach einem Kennenlerngespräch schließen sich zwei bis drei „Probe-Treffen“ an. Danach entscheidet das Kind, ob es die ehrenamtliche Person als Vormund*in haben möchte. Wir unterstützen bei Bedarf bei der Antragsstellung beim Familiengericht und sorgen für eine transparente Kommunikation mit der fallführenden Fachkraft beim ASD sowie ggf. dem/der Amtsvormund*in.

 

Zusammenarbeit

Begleitung und Unterstützung

Unser Angebot umfasst Reflexionsgespräche, Fortbildungen, Supervision und Rechtsberatung. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Vernetzung mit Hilfsangeboten oder bei Fragen zum Berichtswesen. Auch die Kinder und Jugendlichen lernen uns kennen und haben jederzeit die Möglichkeit, sich mit Fragen oder Anliegen rund um ihre Vormundschaft an uns zu wenden.

Von den Ehrenamtlichen erwarten wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, Offenheit für unsere Beratungsangebote sowie eine generelle Bereitschaft zur Kooperation im Helfersystem und mit uns als Träger.

 

Möchten Sie mit uns in Kontakt treten?

Wenn Sie sich für die ehrenamtliche Vormundschaft interessieren oder ein unverbindliches Kennenlernen vereinbaren möchten melden Sie sich gerne bei uns.