Für Perspektiven und Chancengleichheit sorgen
Eine ehrenamtliche Vormundschaft ist eine besondere Form der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Sie erfordert persönlichen Einsatz, ein langfristiges Engagement und eine hohe Bereitschaft zur Kooperation.
Ein*e Vormund*in kann weichenstellend für die Zukunft junger Menschen sein. Sie machen stabile und positive Beziehungserfahrungen mit einer Person an ihrer Seite, die sich für ihre Rechte und Belange einsetzt. Ehrenamtliche Vormund*innen bleiben häufig nach Ende der Vormundschaft, über das 18. Lebensjahr hinaus, als Mentor*innen an der Seite der jungen Erwachsenen.

Verantwortung übernehmen
Ein*e Vormund*in übernimmt die rechtliche Vertretung für einen jungen Menschen und begleitet sie/ihn in allen Lebenslagen. Er/sie trifft im Interesse des „Mündels“ Entscheidungen z.B. zur medizinischen Versorgung, zur Wohnform, in Schulfragen oder im Rahmen eines Asylverfahrens. Der/die Vormund*in hat gegenüber dem Familiengericht Berichtspflichten und unterliegt seiner Aufsicht. Bestimmte Entscheidungen müssen dem Familiengericht angezeigt werden. Der junge Mensch muss weder im eigenen Haushalt aufgenommen werden noch sind finanzielle Aufwendungen, Einladungen, Reisen usw. notwendig.

Verlässliche Bezugsperson sein
Kinder und Jugendliche unter Vormundschaft haben mit großer Wahrscheinlichkeit in ihrer Biografie Beziehungsabbrüche, Krisen, Gewalt oder Vernachlässigung erlebt. Sie benötigen umso mehr eine verlässliche Bezugsperson, die eine tragfähige Beziehung aufbaut und Zeit investiert. Dazu gehört auch, herausfordernde Situationen auszuhalten und verlässlich und stabil zu bleiben. Wir empfehlen einen wöchentlichen Kontakt, um neben den „Formalitäten“ auch Zeit für gemeinsame Freizeitaktivitäten oder Gespräche zu haben.

Gemeinsam für das Kindeswohl
Eine Vormundschaft stellt hohe Anforderungen an die Kooperationsfähigkeit des Vormunds oder der Vormundin, insbesondere im Kontakt mit anderen an der Erziehung des Kindes beteiligten Personen. Er/sie vertritt in erster Linie die Interessen und Bedürfnisse des Kindes und trifft dabei Entscheidungen gemeinsam mit Jugendamt, Wohngruppe, Schule usw. Hier kann es zu unterschiedlichen Perspektiven und Interessen kommen. Wir vom Kinderschutzbund unterstützen Vormund*innen in diesen Situationen mit Beratung und Begleitung.

Was bringen Sie mit?
Um ehrenamtliche*r Vormund*in zu werden, ist keine spezifische berufliche Qualifikation erforderlich. Unsere Schulungs- und Beratungsangebot bereitet Sie auf die Vormundschaft vor. Grundsätzlich braucht es Ihre Bereitschaft, über mehrere Jahre hinweg eine Vormundschaft auszuüben. Psychische Belastbarkeit und Interesse an Kooperation sind weitere Voraussetzungen. Darüber hinaus bringen Sie eine wertschätzende und partizipative Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen sowie Offenheit für unterschiedliche Lebensmodelle, Kulturen und Erziehungsstile mit.
Unser gemeinsamer Weg
Wir sind beratend und begleitend an der Seite von Ihnen und dem Kind / Jugendlichen. Vor und während der Vormundschaft profitieren Sie von unserem umfangreichen Angebot. Wir stehen allen ehrenamtlichen Vormund*innen zur Verfügung: Bürgerschaftlich Engagierten, Verwandten und Bezugspersonen, die die Vormundschaft für ein Kind übernehmen wollen oder bereits übernommen haben.
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1.Sie nehmen Kontakt auf
Wir treffen uns für ein unverbindliches Informationsgespräch, beraten Sie über die ehrenamtliche Vormundschaft und beantworten Ihre Fragen. Wenn Sie weiter Interesse haben, führen wir ein intensives Kennenlerngespräch auf Grundlage eines Bewerbungsbogens. Wir sprechen über Ihre Fragen, Befürchtungen, Wünsche und Motivation.
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2.Vorbereitende Schulung
Als Vorbereitung auf das Ehrenamt bieten wir 5 Schulungsmodule an.
- Vormundschaftsrecht / Rolle und Kooperation
- Begleitung durch den Kinderschutzbund
- Nähe und Distanz im Ehrenamt
- Kinderrechte und Kinderschutz
- Vorurteilsbewusstes Handeln
Darüber hinaus können Sie während der Vormundschaft weitere Fortbildungen bei uns besuchen, z.B. Asylrecht, Jugendhilfe, Trauma oder Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen. Teil der Qualifizierung ist auch unser institutionelles Schutzkonzept. Alle Ehrenamtlichen unterzeichnen eine Selbstverpflichtung und einen Verhaltenskodex als Voraussetzung, unsere Begleitung in Anspruch zu nehmen.
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3.Begleitete Vermittlung
Wenn Sie eine Vormundschaft übernehmen möchten und noch kein konkretes Kind vor Augen haben, dann prüfen wir im sogenannten „matching“, zu welchem Kind / Jugendlichen Ihr Profil gut passt. Es kommt zu einem gemeinsamen Kennenlerngespräch. In der anschließenden Probephase lernen Sie und der junge Mensch sich in 2-3 Treffen kennen.
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4.Der Antrag beim Familiengericht
Die Vormundschaft wird beim Familiengericht beantragt. Wir koordinieren und unterstützen den gesamten Antragsprozess, u.a. mit einer Stellungnahme. Das Familiengericht wird Sie und das Kind zu einer Anhörung einladen. Nach dem positiven Bescheid durch das Gericht bekommen Sie eine Bestellungsurkunde und übernehmen die vormundschaftlichen Aufgaben. Für eine ehrenamtliche Vormundschaft können Sie eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von 425,00 € erhalten.
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5.Während der Vormundschaft
Wir begleiten Sie und das Kind während der gesamten Vormundschaft und stehen Ihnen montags bis freitags zur Verfügung. Unser Angebot umfasst z.B. Beratungsgespräche, Fortbildungen, Supervision und Rechtsberatung. Wir unterstützen bei der Vernetzung mit Hilfsangeboten oder bei Fragen zum Berichtswesen. Auch die Kinder und Jugendlichen lernen uns kennen und können sich mit Fragen oder Anliegen rund um ihre Vormundschaft an uns wenden.
Wir fördern die Vernetzung der Ehrenamtlichen untereinander. Um den Kontakt zu pflegen bieten wir mehrmals im Jahr gemeinsame Aktivitäten für Ehrenamtliche und Kinder / Jugendliche an: Kletterpark, Spieleabend, Museumsbesuch oder einfach ein gemeinsames Picknick.
Von den Ehrenamtlichen erwarten wir eine vertrauensvolle Kommunikation und Kooperationsbereitschaft mit uns als begleitenden Träger.

Patenschaften bewirken viel!
Neben der Vormundschaft gibt es bei uns die Möglichkeit, ehrenamtlich eine Patenschaft für eine*n junge*n unbegleitete*n Geflüchtete*n oder auch eine Familie zu übernehmen. Ein sogenanntes Mentoring ist – im Gegensatz zu einer Vormundschaft – nicht an rechtliche Befugnisse geknüpft. Hier geht es in erster Linie um Freizeitgestaltung, Unterstützung im Alltag und die vertrauensvolle Beziehung. Wenn Sie sich grundsätzlich ein Ehrenamt vorstellen können, aber unsicher sind, was Sie leisten können und möchten: Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir freuen uns über Ihr Interesse!
Möchten Sie mit uns in Kontakt treten?
Wenn Sie sich für die ehrenamtliche Vormundschaft interessieren oder ein unverbindliches Kennenlernen vereinbaren möchten melden Sie sich gerne bei uns.